Produktsicherheitsgesetz zwingt Hersteller zu Anschriftangabe auf Produkten

Ab dem 1. Januar 2013 müssen Hersteller ihre Kontaktdaten direkt auf ihren Produkten anbringen.

Hersteller müssen ab 2013 Anschrift auf dem Produkt angeben

Bild: ADFC

Dies legt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) fest. Nur in Ausnahmefällen ist es ihnen erlaubt, die Angaben auf der Verpackung zu platzieren oder ganz darauf zu verzichten. Gerade bei einzeln verkauften Fahrrad-Bauteilen und -Zubehör könnte dies den Hersteller Probleme bereiten.

So heißt es in § 6 Absatz 1 ProdSG: „Die Angaben [...] sind auf dem Verbraucherprodukt oder, wenn dies nicht möglich ist, auf dessen Verpackung anzubringen. Ausnahmen [...] sind zulässig, wenn es vertretbar ist, diese Angaben wegzulassen, insbesondere weil sie dem Verwender bereits bekannt sind oder weil es mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, sie anzubringen.”

„Für die Hersteller heißt dies im Normalfall, dass sie Daten wie Name, Straße, Postleitzahl und Ort unmittelbar auf dem Produkt selbst anbringen müssen”, sagt Roland Huhn, ADFC-Rechtsreferent. Gerade bei kleinen Bauteilen könne dies aus Platzgründen problematisch sein, so Huhn. Den genannten Ausnahmen seien zudem enge Grenzen gesetzt. Noch könne man allerdings nicht abschätzen, wie eng die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter die neuen Vorschriften auslegen werden.

Quelle: http://www.adfc.de/news/hersteller-muessen-ab-2013-anschrift-auf-dem-produkt-angeben