Radfahrende Kinder sind fitter in der Schule

Radfahrende Kinder sind besser in der Schule:

Schüler lernen konzentrierter, wenn sie nicht mit dem Auto oder Bus in die Schule gefahren werden, sondern mit dem Fahrrad oder zu Fuß kommen.

Radfahrende Kinder sind fitter in der Schule

Foto: ADFC

Das haben Wissenschaftler der Universitäten Kopenhagen und Arhus in einer groß angelegten Studie herausgefunden. Die Wissenschaftler ließen für die Studie fast 20.000 dänische Kinder zwischen fünf und neunzehn Jahren einen Konzentrationstest absolvieren. Kinder, die sich vor dem Unterricht bewegt haben, konnten sich bis zu vier Stunden länger konzentrieren. Auch ein Frühstück und Zwischenmahlzeiten verbesserten die Konzentrationsfähigkeit der Schüler.

Quelle: http://www.adfc.de/news/radfahrende-kinder-sind-fitter-in-der-schule

Produktsicherheitsgesetz zwingt Hersteller zu Anschriftangabe auf Produkten

Ab dem 1. Januar 2013 müssen Hersteller ihre Kontaktdaten direkt auf ihren Produkten anbringen.

Hersteller müssen ab 2013 Anschrift auf dem Produkt angeben

Bild: ADFC

Dies legt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) fest. Nur in Ausnahmefällen ist es ihnen erlaubt, die Angaben auf der Verpackung zu platzieren oder ganz darauf zu verzichten. Gerade bei einzeln verkauften Fahrrad-Bauteilen und -Zubehör könnte dies den Hersteller Probleme bereiten.

So heißt es in § 6 Absatz 1 ProdSG: „Die Angaben [...] sind auf dem Verbraucherprodukt oder, wenn dies nicht möglich ist, auf dessen Verpackung anzubringen. Ausnahmen [...] sind zulässig, wenn es vertretbar ist, diese Angaben wegzulassen, insbesondere weil sie dem Verwender bereits bekannt sind oder weil es mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, sie anzubringen.”

„Für die Hersteller heißt dies im Normalfall, dass sie Daten wie Name, Straße, Postleitzahl und Ort unmittelbar auf dem Produkt selbst anbringen müssen”, sagt Roland Huhn, ADFC-Rechtsreferent. Gerade bei kleinen Bauteilen könne dies aus Platzgründen problematisch sein, so Huhn. Den genannten Ausnahmen seien zudem enge Grenzen gesetzt. Noch könne man allerdings nicht abschätzen, wie eng die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter die neuen Vorschriften auslegen werden.

Quelle: http://www.adfc.de/news/hersteller-muessen-ab-2013-anschrift-auf-dem-produkt-angeben

Dienstwagenprivileg gilt jetzt auch für Fahrräder

Auch für Fahrräder gilt jetzt das sogenannte Dienstwagenprivileg:

E-Bike_Mobility

Foto: ADFC


Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber ihnen ein Dienstfahrrad stellt, können damit ihr Fahrzeug pauschal mit monatlich 1 Prozent des Listenpreises versteuern. Der ADFC hatte sich zusammen mit anderen Verbänden und Unternehmen aus der Fahrradbranche für die steuerliche Gleichstellung eingesetzt.

Regelung tritt rückwirkend in Kraft

Die neue Regelung gilt laut Erlass der Finanzminister der Bundesländer rückwirkend für das Jahr 2012 für alle Fahrräder – inklusive Pedelecs, deren Motor den Fahrer nur bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Dienstrad gestellt, muss dieser den geldwerten Vorteil nur mit 1 Prozent des Listenpreises monatlich versteuern. Im Gegensatz zu der Regelung bei Dienstwagen muss der Arbeitsweg nicht versteuert werden.

Dienstfahrräder nicht länger benachteiligt

Dienstfahrräder mussten bislang komplett versteuert werden und waren somit gegenüber Dienstwagen benachteiligt. Der ADFC zeigt sich erfreut über die Entscheidung der Finanzminister: „Die steuerliche Gleichstellung gibt Firmen einen attraktiven Anreiz, ihren Mitarbeitern verstärkt Pedelecs und Fahrräder als Dienstfahrzeuge anzubieten“, sagt ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork. „Das entlastet die Straßen deutlich vom Autoverkehr.“

Zudem seien 45 Prozent aller Arbeitsweg kürzer als zehn Kilometer – eine ideale Distanz, um sie mit dem Fahrrad oder Pedelec zurückzulegen.

Quelle: http://www.adfc.de/news/dienstwagenprivileg-gilt-jetzt-auch-fuer-fahrraeder

Neuer Radreisekatalog 2013 von ADFC und Rückenwind Reisen

Pauschal entspannt

Fahrrad-Pauschalreisen sind beliebt, denn Experten planen die Touren. Sie kennen Hotels, Gastronomie und die Strecken vor Ort, so bleibt den Radurlaubern mehr Zeit zum pauschalen Entspannen.

Radreisekatalog 2013

Bild: ADFC

Im Radreisekatalog 2013 vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) und dem Radreiseveranstalter Rückenwind stellen 54 renommierte Radreiseveranstalter 105 professionell organisierte Radreisen in Deutschland, Europa und der ganzen Welt vor. Darunter sind Klassiker wie der Weser- oder Main-Radweg, aber auch eine Erlebnisreise ins Donaudelta oder Inselhüpfen in Dalmatien.

Der neue Katalog „Radreisen 2013“ zeigt die ganze Vielfalt von Fahrrad-Pauschalreisen: Stadt per Rad, Schiff und Rad, mit dem Rad von Ort zu Ort wandern oder von einem schönen Hotel aus die Gegend mit dem Fahrrad erkunden. Wasserratten freuen sich über das große Angebot an kombinierten Rad- und Schiffsreisen. Auch Genussfahrer können zu Gipfelstürmern werden und sich mit dem Pedelec hügelige Regionen wie das Weinviertel in Österreich erschließen. Alle Radreisen, bei denen man ein Elektrofahrrad buchen kann, sind mit einem Symbol gekennzeichnet.

Vorteil für ADFC-Mitglieder: Bei mehr als der Hälfte aller Angebote erhalten ADFC-Mitglieder einen Rabatt von 25 Euro. Auf www.radreisen-online.de kann der Katalog auch online durchstöbert werden.

Quelle: http://www.adfc.de/presse/pressemitteilungen/neuer-radreisekatalog-2013-von-adfc-und-rueckenwind-reisen

Anschluss-BahnCard fürs Fahrrad

Neues Bahn-Angebot setzt auf Intermodalität

Die Deutsche Bahn hat heute in Berlin die „BahnCard 25 mobil plus“ vorgestellt. Mit diesem Angebot ist es ab 9. Dezember erstmals möglich, in Kombination mit der Bahnfahrt auch Call-a-Bikes und Flinkster-Autos mit einer Karte nutzen zu können. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hatte der Bahn eine solche „Fahrrad-BahnCard“ im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft vorgeschlagen und wertet die heute vorgestellte „BahnCard 25 mobil plus“ als Erfolg seiner Bemühungen.

Der stellvertretende ADFC-Bundesvorsitzende Ludger Koopmann sagt: „Mit dem Fahrrad zum Bahnhof, dort sicher abstellen, umsteigen, mit dem Zug an den Zielbahnhof – und von dort mit Leihrad oder CarSharing-Auto ans endgültige Ziel. Die neue BahnCard holt die Menschen praktisch zuhause ab und bringt sie direkt von Tür zu Tür.“ Das Nutzer-Potenzial ist dabei groß: Insgesamt steigt der Anteil multimodaler Menschen, also jener, die nicht auf ein Verkehrsmittel festgelegt sind, seit Jahren. Er lag laut Bericht des Deutschen Mobilitätspanels 2011 bereits bei 44 Prozent. „Die neue BahnCard ergänzt das Fahrrad ideal“, so Koopmann weiter.

Die neue BahnCard wird zunächst nur in Kooperation mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) angeboten. Der Pilot ist auf den Zeitraum von einem Jahr angelegt, bei Erfolg wird das Angebot auf Deutschland ausgeweitet. Koopmann: „Wer wie der ADFC möglichst viele Menschen von alternativen Fortbewegungsmitteln überzeugen möchte, darf nicht allein darauf bauen, dass Autofahren unattraktiver wird. Wir müssen die immer mehr nachgefragten Alternativen noch attraktiver machen.“ Die „BahnCard 25 mobil plus“ ist der erste Schritt zu einer solchen attraktiven Alternative, so Koopmann.

Quelle: http://www.adfc.de/presse/pressemitteilungen/anschluss-bahncard-fuers-fahrrad

Staatssekretär Mücke (BMVBS) stellt NRVP 2020 vor

Radfahren kann mehr

Das Fahrrad wird als Verkehrsmittel immer beliebter: Deutsche Innenstädte sind voll mit Radfahrern, bereits zwei Drittel der Deutschen fahren zumindest gelegentlich mit dem Fahrrad. 15 Prozent nutzen das Fahrrad gar täglich – auf dem Weg zur Arbeit oder Schule, zum Einkaufen und zu Freunden. Das Fahrrad ist also in der Mitte der Gesellschaft angekommen – und es gibt die Antwort auf viele drängende Fragen der Gegenwart. Zu diesem Schluss kamen heute die Teilnehmer des Symposiums zum Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 2020 in Berlin, zu dem der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) mehr als 100 Teilnehmer aus Politik, Industrie, Wirtschaft und Gesundheitswesen begrüßen konnte.

Jan Mücke MdB, der Parlamentarische Staatsekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, stellte den Teilnehmern den NRVP 2020 vor. „Mit dem Nationalen Radverkehrsplan setzen wir wichtige Impulse für nachhaltige Mobilität. Wir wollen den Radverkehr attraktiver und sicherer machen – im Schulterschluss mit Ländern und Gemeinden. Deswegen lautet das Motto unseres nationalen Plans: ‚Den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln‘“, sagte Mücke.

Heute werden noch rund 60 Prozent der täglichen Wege mit dem Auto zurückgelegt, davon ist die Hälfte kürzer als fünf Kilometer – eine Strecke, die sich bequem mit dem Fahrrad zurücklegen ließe. Der NRVP 2020 setzt hier an und zeigt geeignete Handlungsfelder auf, mit denen Radfahren attraktiver gemacht werden kann. „Beim Thema Fahrrad geht es nicht nur um Verkehr, sondern auch um Gesundheit, Stadtentwicklung, Umweltschutz oder Integration“, sagte der stellvertretende ADFC-Bundesvorsitzende Ludger Koopmann. „Das Fahrrad ist in vielen Bereichen die perfekte Lösung: Es kann mehr.“

Der NRVP 2020 sei eine gute Grundlage für diesen gesamtgesellschaftlichen Ansatz, aber er müsse mit Leben und Engagement gefüllt werden, so Koopmann. Dem Bund kommt dabei eine besondere und zentrale Rolle zu: Er muss geeignete Mittel und Wege finden, und alle Beteiligten bis hinunter in die kommunalen Verwaltungen einbinden. „Der ADFC übernimmt dabei gern die Aufgabe, die einzelnen Partner zu vernetzen und dem NRVP 2020 auf diese Weise den nötigen Schwung zu verleihen,“ so Koopmann weiter.

Quelle: http://www.adfc.de/presse/pressemitteilungen/adfc-symposium-staatssekretaer-muecke-bmvbs-stellt-nrvp-2020-vor

Kinderfahrrad – Was ist zu beachten vor dem Kauf?

Das erste Kinderfahrrad

Das erste Kinderfahrrad soll gekauft werden, doch was ist dabei zu beachten? Ihr Kind sollte lange Spaß am neuen Rad haben – deshalb sollte es sehr robust sein. Zudem muss auch die Größe perfekt an ihr Kind angepasst sein.

Bild von einem Puky Kinderfahrrad

Puky Kinderfahrrad


Auf dem Markt gibt es zahlreiche Spielfahrräder 12-18 Zoll und Kinderstrassenfahräder ab 12 Zoll , doch nur einige von ihnen sind wirklich zu empfehlen. Hier sollte besonders darauf geachtet werden, dass das Rad optimal zu den Fähigkeiten des Kindes passt und kindgerechte Funktionen hat.

Ab wann sollte das Kind Radfahren können?

Das Alter spielt zunächst keine Rolle, es gibt Kinder die noch vor ihrem dritten Geburtstag perfekt Radfahren können, andere lassen sich noch etwas Zeit. Es kommt einfach darauf an, dass das Kind motorisch und körperlich dazu in der Lage ist Fahrrad zu fahren. Meistens fällt es dem Kind leichter

Bild zeigt Puky Laufrad in blau

Laufrad Puky

Fahrrad zu fahren wenn es bereits Laufrad oder Roller fahren kann. Auf Stützräder sollten sie verzichten, heutzutage wird davon ausgegangen, dass das Anbringen von Stützrädern den Lernprozess behindert. Wichtig ist allerdings das Fahrrad richtig auf die Körpergröße abzustimmen.
Das Kind sollte wenn es auf dem Sattel sitzt immer noch mit den Füssen an den Boden gelangen können und das Fahrrad sicher halten können. Lenker und Bremsen müssen für das Kind, auch in den Kurven bequem erreichbar sein. Das Kind sollte aufrecht und bequem sitzen können. Natürlich sollte schon bei den ersten Fahrversuchen ein Fahrradhelm getragen werden. Schon bei den ersten Fahrversuchen soll sich das Kind an den Helm gewöhnen.

Was sollte beachtet werden?

  • Das Fahrrad sollte eine funktionsfähige Rücktritt- und kindgerechte Felgenbremse am Vorderrad haben.
  • Das erste Rad sollte eine tiefe Rahmenhöhe, oder auch Durchstieg haben, damit das Kind in kritischen Situationen schnell abspringen kann.
  • Der Sattel und der Lenker sollten ausreichend hoch verstellbar sein, um eine lange Nutzungsdauer zu garantieren.
  • Das Rad sollte einen geschlossenen Kettenschutz aus Kunststoff haben, hier sollte auf Blech verzichtet werden. Die Hose kann sich sonst in der Kette verfangen und das Kind kann schwer stürzen.
  • Reifenbreite 47 mm / 1,75 Zoll Kinderfahrradreifen sollten Fahrstöße abfedern, hier haben sich 47er Reifen, bei einem Reifendruck von 2,5-3,0 bar (vorne) und 3,0-3,5 bar (hinten) durchgesetzte. In jedem Fall sollte aber die Reifenbreite größer als 37 mm sein.
  • Licht ist an den Spielfahrrädern noch nicht nötig, genau so wenig wie eine Gangschaltung.