Dienstwagenprivileg gilt jetzt auch für Fahrräder

Auch für Fahrräder gilt jetzt das sogenannte Dienstwagenprivileg:

E-Bike_Mobility

Foto: ADFC


Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber ihnen ein Dienstfahrrad stellt, können damit ihr Fahrzeug pauschal mit monatlich 1 Prozent des Listenpreises versteuern. Der ADFC hatte sich zusammen mit anderen Verbänden und Unternehmen aus der Fahrradbranche für die steuerliche Gleichstellung eingesetzt.

Regelung tritt rückwirkend in Kraft

Die neue Regelung gilt laut Erlass der Finanzminister der Bundesländer rückwirkend für das Jahr 2012 für alle Fahrräder – inklusive Pedelecs, deren Motor den Fahrer nur bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Dienstrad gestellt, muss dieser den geldwerten Vorteil nur mit 1 Prozent des Listenpreises monatlich versteuern. Im Gegensatz zu der Regelung bei Dienstwagen muss der Arbeitsweg nicht versteuert werden.

Dienstfahrräder nicht länger benachteiligt

Dienstfahrräder mussten bislang komplett versteuert werden und waren somit gegenüber Dienstwagen benachteiligt. Der ADFC zeigt sich erfreut über die Entscheidung der Finanzminister: „Die steuerliche Gleichstellung gibt Firmen einen attraktiven Anreiz, ihren Mitarbeitern verstärkt Pedelecs und Fahrräder als Dienstfahrzeuge anzubieten“, sagt ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork. „Das entlastet die Straßen deutlich vom Autoverkehr.“

Zudem seien 45 Prozent aller Arbeitsweg kürzer als zehn Kilometer – eine ideale Distanz, um sie mit dem Fahrrad oder Pedelec zurückzulegen.

Quelle: http://www.adfc.de/news/dienstwagenprivileg-gilt-jetzt-auch-fuer-fahrraeder

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